Pflege-Ratgeber

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Indikationen

Ein neues Zuhause finden bei uns Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr, die eine geistige Behinderung haben. Der individuelle Grad der Behinderung spielt dabei eine große Rolle, um Überforderungen im Vorfeld vermeiden zu können. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in eine stationär betreute Wohngruppe ist die Fähigkeit in der WfbM tätig zu sein.

Dies bedeutet, dass es folgende Ausschlusskriterien für die Aufnahme in das stationär betreute Wohnen gibt:

 

  • Vorliegen einer außerordentlichen Pflegebedürftigkeit
  • fehlende Gemeinschaftsfähigkeit (wenn u.a. schwerste Verhaltensstörungen mit ernsthafter Gefahr für Gesundheit und Leben des Behinderten oder anderer vorliegen)

Einige der Bewohner haben neben ihrer geistigen Behinderung zusätzlich körperliche Behinderungen oder psychische Störungen. Diese sollten nicht im Vordergrund stehen, d.h. die Bewohner sollten gemeinschaftsfähig sein, um letztlich in der Wohngemeinschaft miteinander leben zu können.