Informationen zu Pflegestufen und Kosten
Wie setzt sich das Heimentgelt zusammen?
Das Heimentgelt besteht aus drei Teilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind.
A. Pflegevergütung
Die Pflegevergütung richtet sich nach der Pflegestufe, in die der Bewohner vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen. Der verbleibende Anteil der Pflegevergütung ist vom Bewohner als Eigenanteil zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert.
B. Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen. Ist dieser bzw. sind die Angehörigen aufgrund der finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten.
C. Investitionskostenanteil
Diese Kosten werden, analog den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem Bewohner getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.
Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für Pflege (maximal 75 % des Gesamtheimentgelts):
- Pflegestufe I: 1.023 EUR
- Pflegestufe II: 1.279 EUR
- Pflegestufe III: 1.510 EUR
Hinweis:
Ab 01.01.2012 erhöht sich der Betrag für die Pflegestufe III auf 1.550 EUR, für den Härtefall von 1.825 EUR auf 1.918 EUR. Die Sachleistungsbeträge der Stufe I und II bleiben unverändert.
Entgelt für Kurzzeitpflege
Die Beteiligung an der Pflegevergütung seitens der Pflegekasse liegt bei maximal 1.510 EUR für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr (ab 01.01.2012 maximal 1550 EUR). Die Vergütung ist abhängig von der Pflegestufe und der jeweiligen Verweildauer.
Leistungen, die im Heimentgelt enthalten sind
- Pflegerische Betreuung rund um die Uhr: Grundpflege
- Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Soziale Betreuung:
Möglichkeit der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und Aktivprogrammen des Hauses
Regelmäßige Gruppenangebote wie z.B. Gymnastik - Nutzung aller Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses:
hauseigener Garten
Gemeinschaftsräume - Vollverpflegung:
Frühstück
Mittagessen (Auswahl zwischen drei Menüs)
Nachmittagskaffee
Abendessen
ggf. Zwischenmahlzeiten inklusive der Getränke - Waschen der Leibwäsche:
Unterwäsche und Nachtbekleidung - Bettwäsche und Handtücher:
Gestellung und Reinigung - Reinigung des Pflegezimmers:
inkl. Fensterreinigung - Nebenkosten:
Strom, Wasser, Heizung

