Berichte & Reportagen

Ein Foyer voller Geigen
Hausmusik im Kursana Domizil Marzahn :: mehr

Unser Pflegekonzept

  • Alle Pflegestufen
  • Kurz- und Langzeitpflege
  • qualifizierte Mitarbeiter
  • kompetente Betreuung

Haus der Woche

Kursana-Haus der Woche

Lernen Sie hier unsere Standorte näher kennen, heute das Haus in
:: Pullach

Die Kursana Domizile bieten Betreuung und Pflege in einer gemütlichen Wohnatmosphäre. In komfortabel ausgestatteten Einzel- und Doppelzimmern werden die Bewohner individuell gepflegt und umsorgt. :: mehr
In der Kursana Residenz erwartet die Bewohner unabhängiges
und komfortables Wohnen im Appartement mit zahlreichen Serviceleistungen inklusive. Bei Bedarf können auch Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen werden. :: mehr
In der Kursana Villa genießen die Bewohner Premium-Wohnen
und Komfortpflege in einem stilvollen Gründerzeit-Ambiente.
Eine maßgeschneiderte Rundum-Betreuung und ein erstklassiger Service suchen ihresgleichen. :: mehr

Informationen zu Pflegestufen und Kosten

Wie setzt sich das Heimentgelt zusammen?


Das Heimentgelt besteht aus drei Teilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind.

A. Pflegevergütung

Die Pflegevergütung richtet sich nach der Pflegestufe, in die der Bewohner vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen. Der verbleibende Anteil der Pflegevergütung ist vom Bewohner als Eigenanteil zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert.

B. Unterkunft und Verpflegung

Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen. Ist dieser bzw. sind die Angehörigen aufgrund der finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten.

C. Investitionskostenanteil

Diese Kosten werden, analog den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem Bewohner getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.

 

Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für Pflege (maximal 75 % des Gesamtheimentgelts):

  • Pflegestufe I: 1.023 EUR
  • Pflegestufe II: 1.279 EUR
  • Pflegestufe III: 1.510 EUR

Hinweis:

Ab 01.01.2012 erhöht sich der Betrag für die Pflegestufe III auf 1.550 EUR, für den Härtefall von 1.825 EUR auf 1.918 EUR. Die Sachleistungsbeträge der Stufe I und II bleiben unverändert.

 

Entgelt für Kurzzeitpflege

Die Beteiligung an der Pflegevergütung seitens der Pflegekasse liegt bei maximal 1.510 EUR für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr (ab 01.01.2012 maximal 1550 EUR). Die Vergütung ist abhängig von der Pflegestufe und der jeweiligen Verweildauer.

 

Leistungen, die im Heimentgelt enthalten sind

  • Pflegerische Betreuung rund um die Uhr: Grundpflege
  • Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Soziale Betreuung:
    Möglichkeit der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und Aktivprogrammen des Hauses
    Regelmäßige Gruppenangebote wie z.B. Gymnastik
  • Nutzung aller Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses:
    hauseigener Garten
    Gemeinschaftsräume
  • Vollverpflegung:
    Frühstück
    Mittagessen (Auswahl zwischen drei Menüs)
    Nachmittagskaffee
    Abendessen
    ggf. Zwischenmahlzeiten inklusive der Getränke
  • Waschen der Leibwäsche:
    Unterwäsche und Nachtbekleidung
  • Bettwäsche und Handtücher:
    Gestellung und Reinigung
  • Reinigung des Pflegezimmers:
    inkl. Fensterreinigung
  • Nebenkosten:
    Strom, Wasser, Heizung