Berichte & Reportagen

Ein Foyer voller Geigen
Hausmusik im Kursana Domizil Marzahn :: mehr

Unser Pflegekonzept

  • Alle Pflegestufen
  • Kurz- und Langzeitpflege
  • qualifizierte Mitarbeiter
  • kompetente Betreuung

Haus der Woche

Kursana-Haus der Woche

Lernen Sie hier unsere Standorte näher kennen, heute das Haus in
:: Pullach

Die Kursana Domizile bieten Betreuung und Pflege in einer gemütlichen Wohnatmosphäre. In komfortabel ausgestatteten Einzel- und Doppelzimmern werden die Bewohner individuell gepflegt und umsorgt. :: mehr
In der Kursana Residenz erwartet die Bewohner unabhängiges
und komfortables Wohnen im Appartement mit zahlreichen Serviceleistungen inklusive. Bei Bedarf können auch Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen werden. :: mehr
In der Kursana Villa genießen die Bewohner Premium-Wohnen
und Komfortpflege in einem stilvollen Gründerzeit-Ambiente.
Eine maßgeschneiderte Rundum-Betreuung und ein erstklassiger Service suchen ihresgleichen. :: mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung durch den MDK in eine Pflegestufe. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei drei Stufen der Pflegebedürftigkeit.

Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist jemand dann, wenn er in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich für wenigstens zwei der oben genannten Verrichtungen der Hilfe bedarf. Zusätzlich muss er mehrfach in der Woche im Haushalt der Hilfe bedürfen. Der Gesetzgeber bezeichnet diesen Grad des Hilfebedarfs als Pflegestufe I.

Der durchschnittliche Pflegeaufwand muss mindestens 90 Minuten täglich betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig

Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche hauswirtschaftlich versorgt werden müssen, können Leistungen der Pflegestufe II für sich in Anspruch nehmen (Schwerpflegebedürftige).

Der durchschnittliche Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten täglich betragen, davon müssen mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig

Besonders schwer pflegebedürftige Personen, die täglich rund um die Uhr der Betreuung bedürfen und bei denen mehrfach in der Woche eine Unterstützung im Hauswirtschaftlichen erforderlich ist, erhalten Leistungen der Pflegestufe III.

Der durchschnittliche Pflegeaufwand muss mindestens fünf Stunden täglich betragen, davon müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Wenn die Pflege in der eigenen Wohnung nicht mehr erfolgen kann, weil ständig Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, wird eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung notwendig. Die Pflegekasse zahlt dann einen Pauschalbetrag zur Deckung der Pflegekosten (maximal jedoch 75 % des gesamten Heimentgelts):

  • Pflegestufe I: 1.023,00 EUR
  • Pflegestufe II: 1.279,00 EUR
  • Pflegestufe III: 1.510,00 EUR

Hinweis:

Ab 01.01.2012 erhöht sich der Betrag für die Pflegestufe III auf 1.550 EUR, für den Härtefall von 1.825 EUR auf 1.918 EUR. Die Sachleistungsbeträge der Stufe I und II bleiben unverändert.

 

Leistungen bei Kurzzeitpflege

Ist die Pflegeperson im häuslichen Bereich vorübergehend verhindert, kann der Pflegebedürftige in die Kurzzeitpflege einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. Voraussetzung ist eine einjährige vorausgehende Pflege. Kurzzeitpflege ist für die Dauer von vier Wochen (28 Tage) im Kalenderjahr möglich. Die Aufwendungen werden bis zu höchstens 1.510,00 EUR im Jahr ersetzt - abhängig von der Pflegestufe und der Verweildauer (ab 01.01.2012 maximal 1550 EUR).