Berichte & Reportagen

Ein Foyer voller Geigen
Hausmusik im Kursana Domizil Marzahn :: mehr

Unser Pflegekonzept

  • Alle Pflegestufen
  • Kurz- und Langzeitpflege
  • qualifizierte Mitarbeiter
  • kompetente Betreuung

Haus der Woche

Kursana-Haus der Woche

Lernen Sie hier unsere Standorte näher kennen, heute das Haus in
:: Pullach

Die Kursana Domizile bieten Betreuung und Pflege in einer gemütlichen Wohnatmosphäre. In komfortabel ausgestatteten Einzel- und Doppelzimmern werden die Bewohner individuell gepflegt und umsorgt. :: mehr
In der Kursana Residenz erwartet die Bewohner unabhängiges
und komfortables Wohnen im Appartement mit zahlreichen Serviceleistungen inklusive. Bei Bedarf können auch Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen werden. :: mehr
In der Kursana Villa genießen die Bewohner Premium-Wohnen
und Komfortpflege in einem stilvollen Gründerzeit-Ambiente.
Eine maßgeschneiderte Rundum-Betreuung und ein erstklassiger Service suchen ihresgleichen. :: mehr

Wohn- und Pflegeformen auf einen Blick

Betreutes Wohnen

  • Wohnung einschließlich Küche und Bad
  • Individuelle Gestaltung der Wohnräume; eigene Möbel
  • Seniorengerechte Ausstattung
  • Verschiedene Dienstleistungen (Grundleistungen) in Betreuungspauschale enthalten
  • Weitere Leistungen sind fakultativ abrufbar
  • Fällt nicht unter das Heimgesetz

Residenz

  • Hotelähnlicher Charakter
  • Häufig hochwertige Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Foyer mit Empfangsbereich, Bibliothek, Schwimmbad, Gymnastikraum
  • Vielfach externe Dienstleister wie Friseur, Fußpflege, Minimarkt oder sogar Bankfiliale im Haus
  • Appartements mit Kochgelegenheit oder eigener Küche
  • Individuelle Gestaltung der Wohnräume; eigene Möbel
  • Umfassendes Dienstleistungspaket im Pensionspreis enthalten: Wohnen, Speisen, umfangreicher Service sowie Betreuungsangebote;
    Alternativ: Wohnen „à la carte“. Hier können zusätzlich zur normalen Miete alle Leistungen separat eingekauft werden
  • Hochwertiges Veranstaltungs- und Kulturangebot
  • Im Regelfall Probewohnen möglich
  • Hauseigener ambulanter Pflegedienst
  • Pflege im Appartement oder auf der integrierten Pflegestation
  • Fällt unter das Heimgesetz: Qualitätskontrollen durch Heimaufsicht, Mitwirkung durch Heimbeirat

Pflegeeinrichtung

Weitere gängige Bezeichnungen: Altenpflegeheim, Seniorenzentrum, Seniorendomizil

  • Funktionale Einzel- oder Doppelzimmer; in modernen Einrichtungen mit eigenem Bad
  • Die komplexe Dienstleistung „Pflege und Betreuung“ steht im Vordergrund
  • Im Regelfall Probewohnen möglich
  • Umfassende und fachlich kompetente vollstationäre Betreuung und Versorgung
  • Pflegebedürftigkeit ist Aufnahmekriterium
  • Versorgungsvertrag und/ oder Vergütungsvereinbarung mit der Pflegeversicherung liegt vor
  • Einheitliche Regelung der enthaltenen Leistungen
  • Vielfältige fachliche Qualitätskontrollen: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - MDK und Heimaufsicht

Ambulante Pflege

  • Wohnen in der eigenen Wohnung oder einem Residenz-Appartement
  • Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste oder Angehörige vor Ort
  • Bei Zuerkennung einer Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entstehen Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung
  • Häusliche Pflege durch Pflegedienste ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung

Senioren-Wohngemeinschaft

  • Wohnung oder Haus mit eigenem Zimmer in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen
  • Nutzung gemeinschaftlicher Räume, auch von Küche und Bad
  • Pflege und Betreuung durch Mitbewohner, Familie oder Pflegedienste

Kurzzeitpflege

  • Stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bei kurzfristig erhöhter Pflegebedürftigkeit
  • Kosten für Pflege werden bis zu einem Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen
  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen

Teilstationäre Pflege

  • Zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung; kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein
  • Kosten für Pflege und Aufwendungen der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege werden in Abhängigkeit der jeweiligen Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen

Urlaubs-/Verhinderungspflege

  • Bei Verhinderung infolge von Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson ist die Pflege durch eine Ersatzpflegekraft möglich
  • Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst handeln
  • Die bisherige häusliche Pflege muss bereits länger als zwölf Monate andauern
  • Die Kosten werden für eine Dauer von bis zu vier Wochen jährlich bis zu einem Höchstbetrag übernommen

Tagespflege

  • Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Senioren montags bis freitags von morgens bis in den späten Nachmittag hinein
  • Ziel der Tagesbetreuung ist es Alltagsfähigkeiten zu erhalten und eine dauerhafte stationäre Pflege zu vermeiden bzw. hinauszuzögern
  • Die Einbindung in die Gemeinschaft lässt Pflegebedürftige schnell aufblühen und pflegende Angehörige neue Kräfte schöpfen
  • Die Pflegekassen übernehmen bis zur Höhe der gesetzlichen Leistungspauschale je Pflegestufe die Kosten für Pflege und Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der medizinischen Behandlungspflege