Wohn- und Pflegeformen auf einen Blick
Betreutes Wohnen
- Wohnung einschließlich Küche und Bad
- Individuelle Gestaltung der Wohnräume; eigene Möbel
- Seniorengerechte Ausstattung
- Verschiedene Dienstleistungen (Grundleistungen) in Betreuungspauschale enthalten
- Weitere Leistungen sind fakultativ abrufbar
- Fällt nicht unter das Heimgesetz
Residenz
- Hotelähnlicher Charakter
- Häufig hochwertige Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Foyer mit Empfangsbereich, Bibliothek, Schwimmbad, Gymnastikraum
- Vielfach externe Dienstleister wie Friseur, Fußpflege, Minimarkt oder sogar Bankfiliale im Haus
- Appartements mit Kochgelegenheit oder eigener Küche
- Individuelle Gestaltung der Wohnräume; eigene Möbel
- Umfassendes Dienstleistungspaket im Pensionspreis enthalten: Wohnen, Speisen, umfangreicher Service sowie Betreuungsangebote;
Alternativ: Wohnen „à la carte“. Hier können zusätzlich zur normalen Miete alle Leistungen separat eingekauft werden - Hochwertiges Veranstaltungs- und Kulturangebot
- Im Regelfall Probewohnen möglich
- Hauseigener ambulanter Pflegedienst
- Pflege im Appartement oder auf der integrierten Pflegestation
- Fällt unter das Heimgesetz: Qualitätskontrollen durch Heimaufsicht, Mitwirkung durch Heimbeirat
Pflegeeinrichtung
Weitere gängige Bezeichnungen: Altenpflegeheim, Seniorenzentrum, Seniorendomizil
- Funktionale Einzel- oder Doppelzimmer; in modernen Einrichtungen mit eigenem Bad
- Die komplexe Dienstleistung „Pflege und Betreuung“ steht im Vordergrund
- Im Regelfall Probewohnen möglich
- Umfassende und fachlich kompetente vollstationäre Betreuung und Versorgung
- Pflegebedürftigkeit ist Aufnahmekriterium
- Versorgungsvertrag und/ oder Vergütungsvereinbarung mit der Pflegeversicherung liegt vor
- Einheitliche Regelung der enthaltenen Leistungen
- Vielfältige fachliche Qualitätskontrollen: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - MDK und Heimaufsicht
Ambulante Pflege
- Wohnen in der eigenen Wohnung oder einem Residenz-Appartement
- Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste oder Angehörige vor Ort
- Bei Zuerkennung einer Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entstehen Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung
- Häusliche Pflege durch Pflegedienste ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung
Senioren-Wohngemeinschaft
- Wohnung oder Haus mit eigenem Zimmer in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen
- Nutzung gemeinschaftlicher Räume, auch von Küche und Bad
- Pflege und Betreuung durch Mitbewohner, Familie oder Pflegedienste
Kurzzeitpflege
- Stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bei kurzfristig erhöhter Pflegebedürftigkeit
- Kosten für Pflege werden bis zu einem Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen
- Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen
Teilstationäre Pflege
- Zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung; kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein
- Kosten für Pflege und Aufwendungen der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege werden in Abhängigkeit der jeweiligen Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen
Urlaubs-/Verhinderungspflege
- Bei Verhinderung infolge von Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson ist die Pflege durch eine Ersatzpflegekraft möglich
- Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst handeln
- Die bisherige häusliche Pflege muss bereits länger als zwölf Monate andauern
- Die Kosten werden für eine Dauer von bis zu vier Wochen jährlich bis zu einem Höchstbetrag übernommen
Tagespflege
- Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Senioren montags bis freitags von morgens bis in den späten Nachmittag hinein
- Ziel der Tagesbetreuung ist es Alltagsfähigkeiten zu erhalten und eine dauerhafte stationäre Pflege zu vermeiden bzw. hinauszuzögern
- Die Einbindung in die Gemeinschaft lässt Pflegebedürftige schnell aufblühen und pflegende Angehörige neue Kräfte schöpfen
- Die Pflegekassen übernehmen bis zur Höhe der gesetzlichen Leistungspauschale je Pflegestufe die Kosten für Pflege und Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der medizinischen Behandlungspflege

