Rea Pollem (89), die im Kursana Domizil Bremen bereits dreimal in Kurzzeitpflege war, genießt auf dem Frühlingsfest ein Tänzchen mit Bewohner Wilhelm Bringmann (90). ©Kursana

 
16.01.2017

Geborgen in der Kurzzeitpflege

Rea Pollem (89) war schon mehrfach im Kursana Domizil Bremen als „Bewohnerin auf Zeit“ zu Gast.

Für Rea Pollem fühlt sich die Senioreneinrichtung im Bremer Gesundheitspark schon wie ein zweites Zuhause an: Bereits zweimal war die 89-Jährige nach Krankenhausaufenthalten im Kursana Domizil Bremen zu Gast, um sich hier mit professioneller Pflege und speziellen Förderangeboten wieder aufpäppeln zu lassen. Ein anderes Mal kam sie, als ihre Kinder verreist waren. „Sie sollten sich auf keinen Fall im Urlaub Sorgen machen, ob es mir gut geht, sondern sich ordentlich von den Strapazen des Alltags erholen können“, sagt Rea Pollem. „Hier gefällt es mir sehr gut, und meine Kinder wissen, dass ich in guten Händen bin.“ Als „Bewohnerin auf Zeit“ profitiert die alte Dame nicht nur von der stationären Pflege, sondern nimmt auch rege am Musikprogramm, an Sportgruppen und an allen Festen im Haus statt.

 

Stationäre Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum intensive Pflege brauchen, weil sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in die häusliche Umgebung zurückkehren können. Die Gästezimmer der Pflegeeinrichtung können aber auch im Rahmen der sogenannten „Verhinderungspflege“ genutzt werden, wenn die pflegenden Angehörigen eine Auszeit brauchen oder in den Urlaub fahren möchten. Voraussetzung für die Finanzierung durch die Pflegekasse ist in diesem Fall, dass pflegende Angehörige seit mindestens sechs Monaten Zuwendungen aus der Pflegekasse erhalten.

Nach dem  Pflegestärkungsgesetz II, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, hat jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf pro Jahr Anspruch auf bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis zu 1.612 Euro monatlich. Auch die  Entlastungsbeiträge von monatlich 125 Euro können gegebenenfalls für die Finanzierung der Kurzzeitpflege genutzt werden.

„Wir haben Gäste, die seit mehreren Jahren regelmäßig zu uns kommen“, sagt Geraldine Dame, Direktorin im Kursana Domizil Bremen. „Manchmal bleiben diese Bewohner auf Zeit irgendwann ganz bei uns, wenn sie mehr Pflege benötigen. Das ist dann ein schöner Übergang, weil sie im Haus schon Anschluss gefunden haben und ihnen die Umgebung und die Mitarbeiter vertraut sind.“

 

Betroffene und ihre Angehörigen erhalten die Anträge und alle Informationen rund um Kurzzeit- und Verhinderungspflege in der Kursana-Einrichtung. Sie können unter der Telefonnummer 0421 – 65 95 00 einen Beratungstermin vereinbaren.

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