Bewohnerin Charlotte Husen (79, l.) und ihre Tochter Brigitte Gantwurzel (60) genossen die gemeinsame Zeit in der Kursana Villa Reinbek, wo sich die Tochter bei einer vierwöchigen Kurzzeitpflege erholt hat. ©Kursana

 
17.07.2018

„Die Villa ist unser zweites Zuhause“

Mutter und Tochter lebten eine Zeit lang gemeinsam in der Reinbeker Senioreneinrichtung

Auch wenn der vergangene Monat keine leichte Zeit war, so ziehen Charlotte Husen (79) und ihre Tochter Brigitte Gantwurzel (60) doch eine rundum positive Bilanz: Die Tochter hatte sich nach zwei Operationen für die vierwöchige Kurzzeitpflege in die Kursana Villa Reinbek, in der ihre Mutter seit gut einem Jahr wohnt, einquartiert. So konnten die beiden Frauen eine intensive Zeit miteinander verbringen, und Charlotte Husen konnte ihre Tochter in Krisenzeiten mental unterstützen. „Es war eine wunderbare Lösung, dass wir uns hier gegenseitig in unseren Appartements besuchen und viel miteinander sprechen konnten“, sagt Charlotte Husen. „Brigitte wurde in dieser Zeit wieder erfolgreich aufgepäppelt. Die Villa ist für meine Familie längst ein zweites Zuhause geworden.“

Dabei war die ehemalige Verkäuferin für Damenbekleidung früher auf Senioreneinrichtungen gar nicht gut zu sprechen: Nach einem Beckenbruch musste Charlotte Husen vor einigen Jahren sechs Monate liegend in einer Hamburger Einrichtung verbringen. „Das war so furchtbar, dass ich mir geschworen habe, nie wieder in ein Heim zu gehen“, erzählt die zweifache Mutter, sie seit zehn Jahren Witwe ist. Als dann ihre Tochter im Sommer 2016 nach einer Operation Pflege benötigte, wurde Charlotte Husen die Kursana Villa Reinbek empfohlen. „Wir haben uns das Haus gemeinsam angeschaut und gleich festgestellt, dass es bei den Einrichtungen himmelweite Unterscheide gibt. Hier sind alle Pfleger sehr freundlich“, erzählt sie. Fast ein halbes Jahr besuchte Charlotte Husen ihre Tochter damals während des Aufenthaltes in der Villa. Als der Seniorin 2017 das Leben in der Öjendorfer Wohnung zu beschwerlich wurde, zog sie selbst in die Senioreneinrichtung ein.

„Meine Mutter ist wieder aufgeblüht, weil sie hier an allen Aktivitäten teilnehmen kann und immer unter Menschen ist“, sagt Brigitte Gantwurzel. „Und mir gibt es Sicherheit, dass ich dort auch jederzeit Unterstützung bekommen kann, wenn ich gesundheitliche Probleme habe.“ Als die Schmerzpatientin jetzt erneut vier Wochen zur Kurzzeitpflege im Haus war, traf sie bei Pflegern und Servicepersonal auf viele bekannte Gesichter. Auch bei Tischnachbarn und befreundeten Mitbewohnern ihrer Mutter wurde sie liebevoll aufgenommen.

„Brigitte saß im Restaurant mit uns am Tisch. Alle haben sich gefreut, wenn sie gesehen haben, wie wir uns mit Küsschen begrüßt haben und ich sie von Herzen bemuttern konnte“, erzählt Charlotte Husen. Da beide Frauen mittlerweile gehbehindert sind, können sie sich im Alltag nur selten gegenseitig besuchen. Umso kostbarer war die  gemeinsame Zeit. „In unserer Familie haben wir zeitlebens immer zusammengehalten“, betont Charlotte Husen. „Es tat gut, dass wir hier beieinander viel Liebe tanken konnten.“

 

Infokasten: Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Stationäre Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt intensive Pflege brauchen. Sie profitieren von allen Serviceleistungen im Haus und erhalten – je nach Krankheitsbild – eine spezielle Pflege und Förderung, damit sie gestärkt aus dem Aufenthalt hervorgehen. Jede Pflegeeinrichtung stellt für ihre Bewohner auf Zeit Gästezimmer zur Verfügung, die neben der Erholungspflege auch für Urlaubszeiten genutzt werden können. Wenn pflegende Angehörige selbst erkrankt sind, eine Auszeit brauchen oder in den Urlaub fahren möchten, können sich Pflegebedürftige für die sogenannte  „Verhinderungspflege“ in die Obhut einer Pflegeeinrichtung begeben und von allen Förder- und Freizeitangeboten profitieren. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen pro Jahr die Kosten für maximal 28 Tage Kurzzeit-Erholungspflege sowie für maximal 28 Tage Verhinderungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von jeweils 1.612,00 Euro. Voraussetzung ist, dass pflegende Angehörige seit mindestens sechs Monaten Zuwendungen aus der Pflegekasse erhalten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.

Die Kursana Villa Reinbek berät Senioren und ihre Angehörigen zu den Leistungen der Pflegekassen. Terminabsprache unter Telefon 040/797500.

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