Das Domizil Seelze bietet 135 Bewohnern ein komfortables und behütetes Zuhause im Stadtteil Letter. ©Kursana

 
08.03.2017

Mehr Fairness für Pflegebedürftige

Kursana begrüßt die Neuerungen, die das Pflegestärkungsgesetz II mit sich bringt.

Tiefgreifende Änderungen sind mit der Umstellung auf das Pflegestärkungsgesetz II zum Jahresbeginn 2017 in Kraft getreten. Im Zentrum steht ein neues Verständnis von „Pflegebedürftigkeit“: Während bisher vor allem körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden, sollen jetzt auch kognitive und psychische Einschränkungen demenziell Erkrankter gleichberechtigt beim Anspruch auf Pflegeleistung zum Tragen kommen. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird es nicht mehr ausschließlich darum gehen, ob ein Mensch Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung benötigt.

Im Zentrum steht jetzt die „Alltagskompetenz“: Gradmesser der Pflegebedürftigkeit sind nicht mehr Pflegeminuten, sondern die Einschätzung, wie stark der Mensch in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt und damit auf pflegerische Hilfe durch andere angewiesen ist. Statt der bisherigen drei Pflegestufen erfolgt eine Einteilung in fünf Pflegegrade. Kein Pflegebedürftiger darf nach dem neuen Gesetz schlechter gestellt werden: Es gibt einen Bestandsschutz, der sich auf die Höhe der bisher erhaltenen Leistungen der Pflegekasse bezieht.

„Endlich gibt es damit neue Begutachtungsregeln für eine gerechtere, individuellere Einstufung der Pflegebedürftigen. Die krankheitsbedingten Einschränkungen bei Demenz im Alltag werden berücksichtigt. Das ist ein guter Anfang“, meint Jörg Braesecke, Vorsitzender der Kursana Geschäftsführung. Und noch einen anderen Anfang hat das Unternehmen realisiert: Mit der Einführung der Branchensoftware „Vivendi“ gibt es weniger Bürokratie. „Zusammen mit der Einführung des sogenannten Strukturmodells bei der Pflegedokumentation nehmen wir damit eine Pionierrolle unter den großen Betreibern von Senioreneinrichtungen ein“, sagt Jörg Braesecke. „Damit mehr Zeit bleibt für die eigentliche Aufgabe: die individuelle und wertschätzende Betreuung der uns anvertrauten Menschen.“

 

 
Sachkundige Informationen und Hilfe bei allen Fragen zum neuen Pflegestärkungsgesetz erhalten Betroffene und ihre Angehörigen im Kursana Domizil Seelze in der Brandenburger Straße 1-3, 30926 Seelze. Unter der Telefonnummer  Tel. 0511 – 78 09 97 – 0 können Beratungsgespräche vereinbart werden.

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