Das monatliche Gesamtentgelt in der Seniorenresidenz Bonn beinhaltet neben den Kosten für das Appartement auch umfangreiche Standardleistungen, die bei Kursana bereits dazugehören: von der Reinigung des Appartements über die Gastronomie bis hin zum abwechslungsreichen Veranstaltungsangebot und zu einer 24-Stunden-Bereitschaft unseres Fachpersonals.
Gerne erläutern wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Kosten. Zudem beraten wir Sie unverbindlich über unsere Pflegeleistungen und die Beantragung eines Pflegegrades. Sie können uns jederzeit anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Oder Sie kommen einfach direkt bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen gleich unser Haus, so dass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.
Die Kursana Villa Bonn bietet außerhalb der Pflege eine Vielzahl an Standardleistungen, die fast keine Wünsche mehr offenlassen und im Preis enthalten sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an, die individuell in Anspruch genommen werden können und zum Teil gesondert berechnet werden. Kursana ist anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Standardleistungen
Nutzung der Gemeinschaftsbereiche
Wahlangebote
Nebenkosten Wohnen*
*Diese Leistung wird pro Monat abgerechnet.
Standardleistungen
Wahlangebote
Standardleistungen
Für diese Angebote können, sofern besondere Aufwendungen entstehen (etwa bei der Nutzung des Theaterbusses), Teilnahmegebühren oder Eintrittsgelder erhoben werden.
Standardleistungen
Wahlangebot
Standardleistungen
Wahlangebot
Zusätzliche Betreuung und Pflege
In den Standardleistungen sind bereits außergewöhnlich umfangreiche Dienste enthalten. Auf Wunsch können Sie zusätzlich individuelle Dienste im 15-Minuten-Takt dazu buchen, z. B. einen begleiteten Weg in die Stadt oder eine persönliche Lesestunde in Ihrem Appartement. Alles ist möglich, wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da.
Für den Demenz-Wohnbereich gelten folgende Abwandlungen der o. g. Standardleistungen:
| Appartement-Typ | Eigenanteil Pflegegrad 3 für eine Person* |
| Appartement | ab 5.443,- Euro / Monat |
| Superior-Appartement (Einzelappartement) | ab 5.702,- Euro / Monat |
| Appart-Suite (1,5-Zimmer-Appartement) | ab 6.307,- Euro / Monat |
| Superior-Suite (2-Zimmer-Appartement) | ab 6.338,- Euro / Monat |
* Da die Kursana Villa unterschiedliche Appartementtypen mit unterschiedlichen Preiskategorien anbietet, unterscheiden sich die Kosten auch darin. Das Preissystem ist daher sehr komplex, so dass wir Ihnen an dieser Stelle lediglich ein Preisbeispiel für das Premium-Wohnen mit Komfortpflege - am Beispiel des Pflegegrades 3 - darstellen. Die Kosten zeigen den Eigenanteil pro Monat, den der Bewohner selbst zu tragen hat. Die Erstattung der Pflegekassen ist hier bereits abgezogen.
Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden vier Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:
Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert. Ein Bestandteil der Pflegevergütung ist der Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI bzw. § 28 PflBG.
Mit dem Entgelt für Betreuung werden insbesondere die Mitarbeiter der Betreuung und des Empfangsdienstes sowie das umfangreiche Angebot an Freizeit- und Veranstaltungsaktivitäten finanziert.
Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc.
Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobilar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.
Um unsere umfangreichen Leistungen anbieten zu können, hat Kursana für diese Einrichtung keine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe abgeschlossen. Die Abrechnung des Gesamtentgelts erfolgt deshalb nach § 91 SGB XI direkt mit dem Bewohner, der im Zuge der Kostenerstattung Leistungen in Höhe von maximal 80 Prozent der vollstationären Pauschalen nach § 43 SGB XI von der Pflegekasse erhält.
Wir haben wir uns für diese Regelung entschieden, da wir in den Villen mehr Personal einsetzen, als üblicherweise von der Pflegekasse und den Sozialhilfeträgern ermöglicht wird.
| Pflegegrad | Pflegevergütung |
| Pflegegrad 1 | bis zu 104,80 Euro / Monat |
| Pflegegrad 2 | bis zu 644,00 Euro / Monat |
| Pflegegrad 3 | bis zu 1.055,20 Euro / Monat |
| Pflegegrad 4 | bis zu 1.484,00 Euro / Monat |
| Pflegegrad 5 | bis zu 1.676,80 Euro / Monat |
Die Pflegekasse beiteiligt sich bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Seit dem 1. Juli 2025 werden die finanziellen Unterstützungsleistungen der Pflegekassen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemäß § 42a SGB XI zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können nun flexibel kombiniert werden. Dafür stehen Ihnen im Kalenderjahr bis zu 2.831,20 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und (bei stationärer Pflege im Pflegeheim) auch die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, ist eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim möglich. Ab Pflegegrad 2 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Der Anspruch gilt für bis zu 56 Tage (acht Wochen) im Jahr. Diese acht Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.
Wenn die pflegende Person kurzfristig verhindert ist, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Diese kann von ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen übernommen werden. Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege, ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.
Ab Pflegegrad 2 steht allen pflegebedürftigen Menschen eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege für bis zu 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr zu. Diese kann am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.
Im Leistungsverzeichnis finden Sie detaillierte Informationen zu unserem Leistungsangebot in der Kursana Villa Bonn.
Erfahren Sie in unserer Checkliste wie ein Pflegegrad beantragt wird und worauf Sie dabei achten müssen.
Schritt für Schritt geben wir Ihnen einen Überblick zum Ablauf der Pflege- begutachtung.