Kosten für Pflege, Betreuung und Unterkunft

Das monatliche Gesamtentgelt in der Seniorenresidenz Frankfurt beinhaltet neben den Kosten für das Appartement auch umfangreiche Standardleistungen, die bei Kursana bereits dazugehören: von der Reinigung des Appartements über die Gastronomie bis hin zum abwechslungsreichen Veranstaltungsangebot und zu einer 24-Stunden-Bereitschaft unseres Fachpersonals.

Eine freundliche Beratung im Kursana Pflegeheim Oberursel
 
 

Gut beraten

Gerne beraten wir Sie unverbindlich über unsere Pflegeleistungen und die Beantragung eines Pflegegrades. Sie können uns jederzeit anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Oder Sie kommen einfach direkt bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen gleich unser Haus, so dass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.

Erklärvideo: Pflegegrade verstehen und beantragen

 
 

Unsere Leistungen im Überblick

Die Kursana Villa Frankfurt bietet neben der Pflege eine Vielzahl an Standardleistungen, die fast keine Wünsche offenlassen und im Preis enthalten sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an, die individuell in Anspruch genommen werden können und zum Teil gesondert berechnet werden. Einen Überblick finden Sie hier. Kursana ist anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.

 
 

Preisbeispiel Premium-Wohnen und Komfortpflege

Appartement-Typ Eigenanteil Pflegegrad 3 für eine Person*
Superior-Appartement (Einzelappartement) ab 5.446,13 Euro / Monat
Appart-Suite (1,5-Zimmer-Appartement) ab 6.434,20 Euro / Monat
Superior-Suite (2-Zimmer-Appartement) ab 6.464,62 Euro / Monat

* Wir bieten unterschiedliche Appartementtypen mit unterschiedlichen Preiskategorien an, daher ist dies ein Preisbeispiel für das Premium-Wohnen mit Komfortpflege - am Beispiel des Pflegegrades 3. Die Kosten zeigen den Eigenanteil pro Monat, den der Bewohner selbst zu tragen hat. Die Erstattung der Pflegekassen ist hier bereits abgezogen.

 
 

Zusammensetzung Gesamtentgelt

Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden vier Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:

Pflegevergütung

Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert. Ein Bestandteil der Pflegevergütung ist der Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI bzw. § 28 PflBG.

Betreuung

Mit dem Entgelt für Betreuung werden insbesondere die Mitarbeiter der Betreuung und des Empfangsdienstes sowie das umfangreiche Angebot an Freizeit- und Veranstaltungsaktivitäten finanziert.

Unterkunft und Verpflegung

Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc.

Investitionskostenanteil

Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobilar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.

 
 

Finanzielle Unterstützung der Pflegekassen

Um unsere umfangreichen Leistungen anbieten zu können, hat Kursana für diese Einrichtung keine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe abgeschlossen. Die Abrechnung des Gesamtentgelts erfolgt deshalb nach § 91 SGB XI direkt mit dem Bewohner, der im Zuge der Kostenerstattung Leistungen in Höhe von maximal 80 Prozent der vollstationären Pauschalen nach § 43 SGB XI von der Pflegekasse erhält.

Wir haben wir uns für diese Regelung entschieden, da wir in den Villen mehr Personal einsetzen, als üblicherweise von der Pflegekasse und den Sozialhilfeträgern ermöglicht wird.

 
 

80-Prozent-Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege

nach § 43 SGB XI, Stand 01.01.2025
Pflegegrad Pflegevergütung
Pflegegrad 1 bis zu 104,80 Euro / Monat
Pflegegrad 2 bis zu 644,00 Euro / Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.055,20 Euro / Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.484,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5 bis zu 1.676,80 Euro / Monat

Unser Tipp: Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Pflegekasse beiteiligt sich bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Seit dem 1. Juli 2025 werden die finanziellen Unterstützungsleistungen der Pflegekassen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemäß § 42a SGB XI zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können nun flexibel kombiniert werden. Dafür stehen Ihnen im Kalenderjahr bis zu 2.831,20 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und (bei stationärer Pflege im Pflegeheim) auch die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Kurzzeitpflege

Wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, ist eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim möglich. Ab Pflegegrad 2 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Der Anspruch gilt für bis zu 56 Tage (acht Wochen) im Jahr. Diese acht Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.

Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege

Wenn die pflegende Person kurzfristig verhindert ist, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Diese kann von ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen übernommen werden. Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege, ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.

Ab Pflegegrad 2 steht allen pflegebedürftigen Menschen eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege für bis zu 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr zu. Diese kann am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.

 

Kursana Villa Frankfurt Leistungsverzeichnis
Kursana Villa Frankfurt Leistungsverzeichnis

Im Leistungsverzeichnis finden Sie detaillierte Informationen zu unserem Leistungsangebot in der Kursana Villa Frankfurt.

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Checkliste Beantragung eines Pflegegrads
Checkliste Beantragung eines Pflegegrads

Erfahren Sie in unserer Checkliste wie ein Pflegegrad beantragt wird und worauf Sie dabei achten müssen.

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Information zur Pflegebegutachtung
Information zur Pflegebegutachtung

Schritt für Schritt geben wir Ihnen einen Überblick zum Ablauf der Pflege- begutachtung.

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