In intensiven Gesprächen erörtert Eva Maria Frowein die Behandlungswünsche. Foto: Kursana

 
16.10.2023

Medizinische Behandlung im Voraus planen

Wie möchte ich medizinisch behandelt werden, wenn ich selbst nicht in der Lage bin, das zu entscheiden. Diese Frage sollte man sich rechtzeitig stellen und auch mit seinen nächsten Angehörigen besprechen.

Da sehr häufig erst in einer Notfallsituation nach Patientenwünschen in Form einer Patientenverfügung gefragt wird, zeigt sich, wie wichtig eine Planung im Voraus ist.

Seit geraumer Zeit sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Bewohnern einer Senioreneinrichtung die Möglichkeit einer individuellen Planung zu ermöglichen. (Paragraf 132g des Sozialgesetzbuches V, Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase)

Im Kursana Domizil Kürten wird dies durch die eigens dazu weitergebildete Pflegefachkraft Eva Maria Frowein den Bewohnern angeboten.

Advance Care Planning (ACP) bzw. Behandlung im Voraus Planen (BVP) ist ein strukturierter Kommunikationsprozess, bei dem die Behandlungswünsche des Bewohners in ausführlichen Gesprächen sehr detailliert ermittelt werden.

Es wird eine Patientenverfügung erstellt, die sich deutlich von bisherigen Patientenverfügungen unterscheidet. Sollte ein Bewohner z. B. aufgrund einer dementiellen Veränderung nicht mehr in der Lage sein, solch ein Gespräch mit Eva Maria Frowein zu führen, kann dies auch der in der Vorsorgevollmacht genannte Bevollmächtigte tun. Dann ist es eine Vertreterdokumentation, die genau wie die Patientenverfügung rechtswirksam ist.

Ein Gespräch zur Festlegung der Behandlungswünsche beginnt mit der Frage: „Wie gerne leben Sie?“ und anderen elementaren Fragen. „In den Gesprächen lege ich das Fundament, sich über die eigene Einstellung zum Leben und Sterben und darüber klar zu werden, wie zukünftige medizinische Versorgung aussehen soll“, sagt Frowein.

 

Ihre Aufgabe besteht darin, Gedanken, Äußerungen und Behandlungswünsche ihrer Gesprächspartner aufzunehmen, zu notieren und Unklarheiten zu hinterfragen. Sie möchte und soll dabei nicht in eine bestimmte Richtung lenken.

Zu ihren Aufgaben gehört es, auch auf medizinische Sachverhalte, etwa das Risiko einer Reanimation bei betagten Menschen, hinzuweisen.

Der Hausarzt, der im besten Fall auch eine BVP-Weiterbildung durchlaufen hat, bekommt das Dokument zur Einsicht und Unterschrift. Seine Gültigkeit hat es auch ohne Arztunterschrift. Der Bewohner oder sein Bevollmächtigter hat die Möglichkeit, die getroffenen Entscheidungen zu ändern, da sich die Lebenssituationen des Bewohners verändern kann.

 

BVP ist ein Angebot, von daher eine freiwillige Entscheidung eines jeden Bewohners oder dessen Bevollmächtigten, sich mit Eva Maria Frowein auf solch einen Prozess einzulassen. Dabei erlebt die Pflegefachkraft oft große Erleichterung, auch Dankbarkeit von den Menschen, die sich mit diesem Thema so intensive auseinandersetzen und dabei für sie überzeugende Antworten finden.

Für die Pflegefachkräfte der Einrichtung ist BVP eine große Unterstützung. Es gibt Klarheit in akuten Krisen und ist auch für Notfallärzte ein Leitfaden für die individuell festgelegten Behandlungswünsche.

 

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