Wir bieten ein sicheres, geborgenes und familiäres Zuhause, wenn Sie als pflegender Angehöriger oder Freund für einen begrenzten Zeitraum verhindert sind. Wir kümmern uns liebevoll um Pflege und Betreuung und gehen gerne auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen ein. Erfahren Sie mehr zu unserem Leistungsangebot im Pflegeheim Meerane unter: Demenz
Verhinderungspflege können Sie ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen, wenn eine vorübergehende Pflege und Betreuung durch Dritte benötigt wird, weil die pflegende Person während dieser Zeit verhindert ist. Voraussetzung für die Bewilligung des Verhinderungspflegeanspruchs ist, dass der ersten Antragstellung eine Pflege im häuslichen Umfeld durch die Pflegeperson über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorausgegangen sein muss.
Die Person, die normalerweise pflegt, ist
Sie können die Verhinderungspflege unseres Pflege- und Betreuungsangebots bis zu 42 Tage (sechs Wochen) im Jahr in Anspruch nehmen. Die Tage bzw. Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden. Die Dauer Ihres möglichen Aufenthalts ist abhängig von dem jeweils geltenden Preis für Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise zu Hause erfolgen.
Sie können zusätzlich Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen. Dabei übernehmen die Pflegekassen für Sie die pflegebedingten Aufwendungen für die pflegerische Betreuung (z.B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung), medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Mehr Informationen finden Sie unter: Kosten
Dieser Flyer informiert allgemein über die Bewilligungsgründe und finanzielle Hilfe der Pflegekassen sowie über Leistungen in unseren Pflegeheimen.