Kosten für ambulante Pflege

Für die pflegerischen Leistungen steht Ihnen unser hauseigener ambulanter Pflegedienst innerhalb und außerhalb der Residenz zur Verfügung. In einem gesonderten Vertrag werden Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen individuell vereinbart. Ausführliche Informationen zu den Leistungen der ambulanten Pflege finden Sie unter: Ambulante Pflege

 
 

Finanzielle Unterstützung der Pflegekassen

Sollten Sie ambulante Pflege in Anspruch nehmen und unseren ambulanten Pflegedienst beauftragen, unterstützt Sie die zuständige Pflegekasse mit finanziellen Leistungen. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad.

 
 

Beteiligung der Pflegekassen bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Pflegegrad Pflegevergütung
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 bis zu 724 € / Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.363 € / Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.693 € / Monat
Pflegegrad 5 bis zu 2.095 € / Monat

Stand: 01.01.2022; Quelle: § 36 SGB XI

 
 

Unser Tipp: Angebote zur Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) sowie auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,- Euro  monatlich (§ 45b SGB XI). Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen:

  • Tages- und Nachtpflege 
  • Kurzzeitpflege 
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste in den Bereichen Betreuung und Hauswirtschaft 
  • Leistungen von landesrechtlich anerkannten Angeboten zur Alltagsunterstützung.