Für die pflegerischen Leistungen steht Ihnen unser hauseigener ambulanter Pflegedienst innerhalb und außerhalb der Residenz zur Verfügung. In einem gesonderten Vertrag werden Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen individuell vereinbart. Ausführliche Informationen zu den Leistungen der ambulanten Pflege finden Sie unter: Ambulante Pflege
Sollten Sie ambulante Pflege in Anspruch nehmen und unseren ambulanten Pflegedienst beauftragen, unterstützt Sie die zuständige Pflegekasse mit finanziellen Leistungen. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegevergütung |
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | bis zu 724 € / Monat |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.363 € / Monat |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.693 € / Monat |
Pflegegrad 5 | bis zu 2.095 € / Monat |
Stand: 01.01.2022; Quelle: § 36 SGB XI
Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) sowie auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,- Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen: