Verhinderungspflege im Kursana Domizil Zwickau

Ist die Person, die Sie normalerweise pflegt, vorübergehend verhindert? Wir bieten Ihnen ein sicheres und familiäres Zuhause und gehen gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.

Erfahren Sie mehr zu unserem Angebot im Pflegeheim Zwickau unter: Pflege

 
 

Gesetzlicher Bewilligungsanspruch

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) können Sie ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen, wenn Sie vorübergehend Pflege und Betreuung durch Dritte benötigen, weil die Person, die Sie normalerweise pflegt, verhindert ist. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.

 
 

Dauer des Pflegeanspruchs

Sie können die Verhinderungspflege unseres Pflege- und Betreuungsangebots bis zu 56 Tage (acht Wochen) im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Diese Tage bzw. Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden. Die Dauer Ihres Aufenthalts ist abhängig vom geltenden Preis für Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen.

 
 

Gut zu wissen: Gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Seit dem 1. Juli 2025 gilt der „Gemeinsame Jahresbetrag gemäß § 42a SGB XI“. Die finanziellen Unterstützungsleistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst: Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Sie flexibel kombinieren. Dafür stehen Ihnen im Kalenderjahr bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten. Übernommen werden pflegebedingten Aufwendungen für die pflegerische Betreuung (z.B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung), medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.

Mehr Informationen finden Sie unter: Kosten

Stand: 01.07.2025

 

 
Flyer Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Flyer Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Dieser Flyer informiert allgemein über die Bewilligungsgründe und finanzielle Hilfe der Pflegekassen sowie über Leistungen in unseren Pflegeheimen.

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