Wir bieten Ihnen ein sicheres, geborgenes und familiäres Zuhause, wenn die Person, die Sie normalerweise pflegt, für einen begrenzten Zeitraum verhindert ist. Bei uns sind Sie auf jeden Fall in guten Händen, gerne gehen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungsangeboten Pflege im Appartement unter Ambulante Pflege und Pflege im Pflegewohnbereich unter Stationäre Pflege.
Verhinderungspflege (oder auch sogenannte Ersatzpflege) können Sie ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen, wenn Sie eine vorübergehende Pflege und Betreuung durch Dritte benötigen, weil die Person, die Sie normalerweise pflegt, während dieser Zeit verhindert ist. Voraussetzung für die Bewilligung des Verhinderungspflegeanspruchs ist, dass vor der ersten Antragsstellung eine Pflege im häuslichen Umfeld durch die Pflegeperson über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorausgegangen sein muss.
Die Person, die Sie normalerweise pflegt ist:
Sie können die Verhinderungpflege unseres Pflege- und Betreuungsangebots bis zu 42 Tage (sechs Wochen) im Jahr in Anspruch nehmen. Die Tage bzw. Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden. Die Dauer Ihres möglichen Aufenthalts ist abhängig von dem jeweils geltenden Preis für Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise zu Hause erfolgen.
Sie können zusätzlich Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen. Dabei übernehmen die Pflegekassen für Sie die pflegebedingten Aufwendungen für die pflegerische Betreuung (z.B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung), medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Mehr Informationen finden Sie unter: Kosten
Dieser Flyer informiert allgemein über die Bewilligungsgründe und finanzielle Hilfe der Pflegekassen sowie über Leistungen in unseren Seniorenresidenzen.