Wenn eine Unterstützung bei Ihnen Zuhause, z. B. durch eine ambulante Pflege oder eine Tages- bzw. Nachtpflege für einen begrenzten Zeitraum nicht sichergestellt werden kann, dann sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir bieten Ihnen für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre. Bis zu acht Wochen können Sie die Kurzzeitpflege unseres Pflege- und Betreuungsangebots wahrnehmen. Sie werden sehen, wir kümmern uns liebevoll um Sie und gehen dabei gern auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Erfahren Sie mehr Informationen zu unserem Leistungsangebot im Haus unter: Pflege
Die Pflegekassen übernehmen pflegebedingte Aufwendungen für die pflegerische Betreuung (z.B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung), medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung, wenn ein Bewilligungsgrund vorliegt und Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres Ihren Anspruch noch nicht vollständig ausgeschöpft haben. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind hier grundsätzlich selbst zu tragen.
Bei Pflegebedarf haben Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 56 Tage (8 Wochen) im Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ob Sie die Tage am Stück oder lieber über das Jahr verteilt in Anspruch nehmen möchten, das entscheiden Sie. Sie können zusätzlich Mittel der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege übertragen. Die Dauer Ihres möglichen Aufenthalts ist abhängig von dem jeweils geltenden Preis für Pflege- und Betreuungsleistungen. Mehr Informationen finden Sie unter: Kosten
Wir bieten Ihnen die Leistungen einer Kurzzeitpflege auch in folgenden Fällen an:
In diesen Fällen tragen Sie selbst die Kosten für die Pflege.
Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) sowie auf einen Entlastungsbetrag von bis 125,- Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege entstehen. Näheres zu diesen Angeboten erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse oder beim nächstgelegenen Pflegestützpunkt.