28.10.2015

Gut vorbereitet auf den Fall der Fälle

Wiesbaden. Das Thema geht am Ende alle an, doch viele vermeiden es, darüber zu sprechen. Wer sich aber Gedanken über den Tod macht und sich mit den Themen des Alters wie Pflegebedürftigkeit, Betreuung, Vorsorge und Patientenverfügung beschäftigt, der hat meist ein Gefühl der Erleichterung und den Angehörigen wichtige Antworten auf für sie schwierige Fragen gegeben.

Wer bestimmt, was geschehen soll, wenn wir krank sind und selbst keine Entscheidung mehr treffen können? Solche und andere Dinge können in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. In welcher Form der persönliche Wille zu Papier gebracht wird und auf was auch bei einer Patientenverfügung zu achten ist, das erläuterte der Fachanwalt Steffen Thüsing jetzt bei einem Besuch in der Kursana Villa Wiesbaden. 

Der Jurist aus Eltville hat die Erfahrung gemacht, dass rund um das Thema Sterben vieles verdrängt wird, obwohl es um so wichtige Fragen geht, wie wer im Falle des Falles für Pflege und Betreuung sorgt, wer für die Finanzen zuständig ist oder wer mit Ärzten sprechen darf. Eine Vorsorgevollmacht hilft, diese Dinge zu klären. Darin wird bestimmt, wer später handeln darf. Nach Darstellung des Fachanwaltes für Erbrecht und Vorsorge handelt es sich bei einer Vollmacht um ein juristisches Dokument, das nicht ohne fachkundige Unterstützung angefertigt werden sollte. 

Es bestehe die Gefahr, dass die Vollmacht von der Bank, dem Versicherer, dem Pflegeheim oder dem Vermieter nicht akzeptiert werde, warnte der Rechtsanwalt. Man müsse darauf achten, dass etwa die häufig auftretende Formulierung wie „Diese Vollmacht gilt erst, wenn ich wegen Alter oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann“, nicht verwendet werden. Sie mache die Vollmachten wertlos, da ein Vertragspartner später nicht erst umfangreiche Ermittlungen über den Gesundheitszustand anstellen werde, sagte Steffen Thüsing. Wichtig sei ferner, dass der Bevollmächtigte auch wisse, was er tun soll und was er auf keinen Fall tun dürfe. Der Rechtsanwalt sprach bei seinem Besuch in der Kursana außerdem darüber, wie man sich für den Fall absichert, dass der Bevollmächtigte überfordert ist.

 

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