Kosten für Pflege, Betreuung und Unterkunft

Zu den Pflegekosten zählen alle für Sie anfallenden Kosten bei einer professionellen Pflege im häuslichen Umfeld oder in einem Pflegeheim. Sie können dafür bei Ihrer zuständigen Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen. Kosten für Pflege sind jedoch individuell ganz unterschiedlich.
Die Höhe der pflegebedingten Kosten richtet sich zum einen nach der Form der Pflege – stationäre oder ambulante Pflege – und zum anderen nach dem von Ihrer Pflegekasse anerkannten Pflegegrad.

Eine freundliche Beratung im Kursana Pflegeheim Oststeinbek
 
 

Beratung und Antragstellung

Sehr gerne beantworten wir Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Ihre Fragen zum Thema Pflegekosten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Antrag für Ihren Pflegegrad. Dann können Sie sicher sein, die in Ihrem Fall größtmögliche Unterstützung zu erhalten. 
Wir sind anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.

Für eine Terminvereinbarung können Sie uns jederzeit gerne anrufen. Oder Sie kommen einfach direkt bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen gleich unser Haus, so dass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.

 

Leistungen und Kosten bei vollstationärer Pflege

Bei Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einem Pflegeheim muss ein sogenanntes Gesamtentgelt entrichtet werden. Das Gesamtentgelt umfasst alle Kosten, die für die Versorgung (Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Pflege) bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim anfallen. Das Gesamtentgelt wird für jedes Pflegeheim individuell berechnet und mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe verhandelt.

Kursana Erklärvideos

Wohnen

  • Barrierefreies Wohnen
  • Komfortable helle Einzel- und Doppelzimmer
  • Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser

Pflege

  • Unterstützung im Alltag
  • Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, etc.
  • Krankengymnastische und ergotherapeutische Behandlungen
  • Medizinische Behandlungspflege
  • Spezielle Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz

Services

  • Hauseigene gesunde Küche
  • Hauswirtschaftliche Rundumversorgung
  • Vielfältiges Aktivitäten- und Veranstaltungsprogramm
 

Zusammensetzung Gesamtentgelt

Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:

Pflegevergütung

Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert. Ein Bestandteil der Pflegevergütung ist der Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI bzw. § 28 PflBG.

Unterkunft und Verpflegung

Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc..

Investitionskostenanteil

Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobilar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.

 

 

Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege

nach § 43 SGB XI, Stand 01.01.2025
Pflegegrad Pflegevergütung
Pflegegrad 1 bis zu 131,- Euro / Monat
Pflegegrad 2 bis zu 805,- Euro / Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.319,- Euro / Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.855,- Euro / Monat
Pflegegrad 5 bis zu 2.096,- Euro / Monat

Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Seit dem 1. Juli 2025 gilt der „Gemeinsame Jahresbetrag” gemäß § 42a SGB XI.

Ab diesem Datum werden die finanziellen Unterstützungsleistungen der Pflegekassen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können nun flexibel kombiniert werden. Dafür stehen Ihnen im Kalenderjahr bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und (bei stationärer Pflege im Pflegeheim) auch die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Kurzzeitpflege

Wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, ist eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim möglich. Ab Pflegegrad 2 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Der Anspruch gilt für bis zu 56 Tage (acht Wochen) im Jahr. Diese acht Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.

Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege

Wenn die pflegende Person kurzfristig verhindert ist, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Diese kann von ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen übernommen werden. Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege, ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.

Ab Pflegegrad 2 steht allen pflegebedürftigen Menschen eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege für bis zu 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr zu. Diese kann am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.

Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse einen prozentualen Anteil an den pflegebedingten Kosten und am Ausbildungszuschlag, abhängig von der Dauer eines bisherigen Pflegeheim-Aufenthaltes:

nach § 43c SGB XI ab Pflegegrad 2, Stand Januar 2024
Bei einer Aufenthaltsdauer von… … übernimmt die Pflegekasse zusätzlich:
… bis 12 Monate 15 Prozent
… mehr als 12 Monate 30 Prozent
… mehr als 24 Monate 50 Prozent
… mehr als 36 Monate 75 Prozent
 

 
Checkliste Beantragung eines Pflegegrads
Checkliste Beantragung eines Pflegegrads

Erfahren Sie in unserer Checkliste wie ein Pflegegrad beantragt wird und worauf Sie dabei achten müssen.

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