Kosten für Pflege, Betreuung und Unterkunft

Das monatliche Gesamtentgelt in der Seniorenresidenz Hannover beinhaltet neben den Kosten für das Appartement auch umfangreiche Standardleistungen, die bei Kursana bereits dazu gehören. Von der Reinigung des Appartements über die Gastronomie bis hin zum abwechslungsreichen Veranstaltungsangebot und einer 24-Stunden-Bereitschaft unseres Fachpersonals.

Eine freundliche Beratung im Kursana Pflegeheim
 
 

Gut beraten

Gerne erläutern wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Kosten. Zudem beraten wir Sie unverbindlich über unsere Pflegeleistungen und die Beantragung eines Pflegegrades. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns jederzeit anrufen. Oder Sie kommen einfach direkt bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen gleich unser Haus, so dass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.

Erklärvideo: Pflegegrade verstehen und beantragen

 
 

Unsere Leistungen im Überblick

 

Die Kursana Villa Hannover bietet eine Vielzahl an Standardleistungen, die fast keine Wünsche mehr offen lassen und im Preis bereits enthalten sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen zur Wahl an, die individuell in Anspruch genommen werden können und zum Teil gesondert berechnet werden. Kursana ist anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.

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Preisbeispiel Premium-Wohnen und Komfortpflege

Appartement-Typ Eigenanteil Pflegegrad 3 für eine Person*
Appartement ab 3.963,74 Euro / Monat
Superior-Appartement ab 4.146,26 Euro / Monat
Appart-Suite ab 3.948,53 Euro / Monat
Superior-Suite ab 3.963,74 Euro / Monat

Preisbeispiel Premium-Wohnen und Demenzpflege

Appartement-Typ Eigenanteil Pflegegrad 3 für eine Person*
Appartement ab 5.474,45 Euro / Monat
Superior-Appartement ab 5.656,97 Euro / Monat
Appart-Suite ab 5.459,24 Euro / Monat
Superior-Suite ab 5.474,45 Euro / Monat

Da die Kursana Villa unterschiedliche Appartementtypen mit unterschiedlichen Preiskategorien anbietet, unterscheiden sich die Kosten auch darin. Das Preissystem ist daher sehr komplex, so dass wir Ihnen an dieser Stelle lediglich ein Preisbeispiel für das Premium-Wohnen mit Komfortpflege oder mit Demenz-Pflege - am Beispiel des Pflegegrades 3 - darstellen. Die Kosten zeigen den Eigenanteil pro Monat, den der Bewohner selbst zu tragen hat. Die Erstattung der Pflegekassen ist hier bereits abgezogen.

 
 

Zusammensetzung Gesamtentgelt

Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:

Pflegevergütung

Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert. Ein Bestandteil der Pflegevergütung ist der Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI bzw. § 28 PflBG.

Unterkunft und Verpflegung

Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc.

Investitionskostenanteil

Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobilar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.

 
 

Finanzielle Beteiligung der Pflegekassen bei Komfortpflege

Sollten Sie die Pflegeleistungen unserer Komfortpflege in Anspruch nehmen, stellt die für Sie zuständige Pflegekasse Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig vom Pflegegrad. Kursana hat für diese Einrichtung eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe abgeschlossen. Die Pflegekassen beteiligen sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für die Pflege:

 
 

100-Prozent-Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege

nach § 43 SGB XI, Stand 01.01.2025
Pflegegrad Pflegevergütung
Pflegegrad 1 bis zu 131,- Euro / Monat
Pflegegrad 2 bis zu 805,- Euro / Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.319,- Euro / Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.855,- Euro / Monat
Pflegegrad 5 bis zu 2.096,- Euro / Monat
 
 

Finanzielle Beteiligung der Pflegekassen bei Komfort-Demenzpflege

Um unsere umfangreichen Leistungen der Komfort-Demenzpflege anbieten zu können, hat Kursana für dieses Leistungsangebot keine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe abgeschlossen. Die Abrechnung des Gesamtentgelts erfolgt deshalb nach § 91 SGB XI direkt mit dem Bewohner.

Im Zuge der Kostenerstattung erhält der Bewohner Leistungen in Höhe von maximal 80 Prozent der vollstationären Pauschalen nach § 43 SGB XI von der Pflegekasse. Wir haben uns für diese Regelung entschieden, da wir in der Villa mehr Personal einsetzen als üblicherweise von der Pflegekasse und den Sozialhilfeträgern ermöglicht wird.

 
 

80-Prozent-Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege

nach § 43 SGB XI, Stand 01.01.2025
Pflegegrad Pflegevergütung
Pflegegrad 1 bis zu 104,80 Euro / Monat
Pflegegrad 2 bis zu 644,00 Euro / Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.055,20 Euro / Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.484,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5 bis zu 1.676,80 Euro / Monat

Unser Tipp: Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Pflegekasse beiteiligt sich bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Seit dem 1. Juli 2025 werden die finanziellen Unterstützungsleistungen der Pflegekassen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemäß § 42a SGB XI zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können nun flexibel kombiniert werden. Dafür stehen Ihnen im Kalenderjahr bis zu 2.831,20 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und (bei stationärer Pflege im Pflegeheim) auch die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Kurzzeitpflege

Wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, ist eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim möglich. Ab Pflegegrad 2 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Der Anspruch gilt für bis zu 56 Tage (acht Wochen) im Jahr. Diese acht Wochen können am Stück oder über das Jahr verteilt genommen werden.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.

Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege

Wenn die pflegende Person kurzfristig verhindert ist, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Diese kann von ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen übernommen werden. Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege, ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.

Ab Pflegegrad 2 steht allen pflegebedürftigen Menschen eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege für bis zu 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr zu. Diese kann am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent der zuletzt gezahlten Höhe von der Pflegekasse weitergezahlt.

 
 
 
 
 

Kursana Villa Hannover Leistungsverzeichnis
Kursana Villa Hannover Leistungsverzeichnis

Im Leistungsverzeichnis der Kursana Villa Hannover finden Sie eine Übersicht der Appartement-Typen, detaillierte Informationen zu unserem Leistungsangebot sowie Informationen zur finanziellen Beteiligung der Pflegekassen.

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Checkliste Beantragung eines Pflegegrads
Checkliste Beantragung eines Pflegegrads

Erfahren Sie in unserer Checkliste wie ein Pflegegrad beantragt wird und worauf Sie dabei achten müssen.

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Information zur Pflegebegutachtung
Information zur Pflegebegutachtung

Schritt für Schritt geben wir Ihnen einen Überblick zum Ablauf der Pflege- begutachtung.

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