Das monatliche Gesamtentgelt in der Seniorenresidenz Hannover beinhaltet neben den Kosten für das Appartement auch umfangreiche Standardleistungen, die bei Kursana bereits dazu gehören. Von der Reinigung des Appartements über die Gastronomie bis hin zum abwechslungsreichen Veranstaltungsangebot und einer 24-Stunden-Bereitschaft unseres Fachpersonals.
Gerne erläutern wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Kosten. Zudem beraten wir Sie unverbindlich über unsere Pflegeleistungen und die Beantragung eines Pflegegrades. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns jederzeit anrufen. Oder Sie kommen einfach direkt bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen gleich unser Haus, so dass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.
Die Kursana Villa Hannover bietet eine Vielzahl an Standardleistungen, die fast keine Wünsche mehr offen lassen und im Preis bereits enthalten sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen zur Wahl an, die individuell in Anspruch genommen werden können und zum Teil gesondert berechnet werden. Kursana ist anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Appartement-Typ | Eigenanteil Pflegegrad 3 für eine Person* |
Appartement | ab 3.423,90 Euro / Monat |
Superior-Appartement | ab 3.606,42 Euro / Monat |
Appart-Suite | ab 3.408,69 Euro / Monat |
Superior-Suite | ab 3.423,90 Euro / Monat |
Appartement-Typ | Eigenanteil Pflegegrad 3 für eine Person* |
Appartement | ab 4.810,66 Euro / Monat |
Superior-Appartement | ab 4.993,18 Euro / Monat |
Appart-Suite | ab 4.795,45 Euro / Monat |
Superior-Suite | ab 4.810,66 Euro / Monat |
Da die Kursana Villa unterschiedliche Appartementtypen mit unterschiedlichen Preiskategorien anbietet, unterscheiden sich die Kosten auch darin. Das Preissystem ist daher sehr komplex, so dass wir Ihnen an dieser Stelle lediglich ein Preisbeispiel für das Premium-Wohnen mit Komfortpflege oder mit Demenz-Pflege - am Beispiel des Pflegegrades 3 - darstellen. Die Kosten zeigen den Eigenanteil pro Monat, den der Bewohner selbst zu tragen hat. Die Erstattung der Pflegekassen ist hier bereits abgezogen.
Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:
Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert. Ein Bestandteil der Pflegevergütung ist der Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI bzw. § 28 PflBG.
Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc.
Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobilar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.
Sollten Sie die Pflegeleistungen unserer Komfortpflege in Anspruch nehmen, stellt die für Sie zuständige Pflegekasse Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig vom Pflegegrad. Kursana hat für diese Einrichtung eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe abgeschlossen. Die Pflegekassen beteiligen sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für die Pflege:
Pflegegrad | Pflegevergütung |
Pflegegrad 1 | bis zu 125,- Euro / Monat |
Pflegegrad 2 | bis zu 770,- Euro / Monat |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.262,- Euro / Monat |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.775,- Euro / Monat |
Pflegegrad 5 | bis zu 2.005,- Euro / Monat |
Stand: 01.01.2017; Quelle: § 43 SGB XI
Um unsere umfangreichen Leistungen der Komfort-Demenzpflege anbieten zu können, hat Kursana für dieses Leistungsangebot keine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe abgeschlossen. Die Abrechnung des Gesamtentgelts erfolgt deshalb nach § 91 SGB XI direkt mit dem Bewohner.
Im Zuge der Kostenerstattung erhält der Bewohner Leistungen in Höhe von maximal 80 Prozent der vollstationären Pauschalen nach § 43 SGB XI von der Pflegekasse. Wir haben uns für diese Regelung entschieden, da wir in der Villa mehr Personal einsetzen als üblicherweise von der Pflegekasse und den Sozialhilfeträgern ermöglicht wird.
Pflegegrad | Pflegevergütung |
Pflegegrad 1 | bis zu 100,- Euro / Monat |
Pflegegrad 2 | bis zu 616,- Euro / Monat |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.009,90 Euro / Monat |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.420,- Euro / Monat |
Pflegegrad 5 | bis zu 1.604,- Euro / Monat |
Stand: 01.01.2017; Quelle: § 43 i.V.m. § 91 SGB XI
Die Pflegekasse beteiligt sich mit einer Pauschale von bis zu 1.419,20 Euro pro Kalenderjahr an den Kosten der Kurzzeitpflege (80 Prozent des Betrages nach § 42 SGB XI). Soweit noch Mittel der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI im laufenden Kalenderjahr zur Verfügung stehen, können diese bis zum Maximalbetrag von 1.612,- Euro für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Im Leistungsverzeichnis der Kursana Villa Hannover finden Sie eine Übersicht der Appartement-Typen, detaillierte Informationen zu unserem Leistungsangebot sowie Informationen zur finanziellen Beteiligung der Pflegekassen.
Erfahren Sie in unserer Checkliste wie ein Pflegegrad beantragt wird und worauf Sie dabei achten müssen.
Schritt für Schritt geben wir Ihnen einen Überblick zum Ablauf der Pflege- begutachtung.