Kosten für ambulante Pflege

Sofern Sie in Ihrem Appartement Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchten, bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Standardleistungen und Wahlangeboten an. Die Wahlangebote werden z. T. gesondert berechnet. Für umfangreichere pflegerische Leistungen steht Ihnen unser hauseigener ambulanter Pflegedienst zur Verfügung. In einem gesonderten Vertrag werden Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen individuell vereinbart. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie unter: Ambulante Pflege

 
 

Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse

Sollten Sie ambulante Pflege in Anspruch nehmen und unseren ambulanten Pflegedienst beauftragen, stellt die zuständige Pflegekasse Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Wir bieten Ihnen die Leistungen des ambulanten Dienstes nach Ihren Wünschen an und rechnen nach der zeitlichen Inanspruchnahme zu jeweils 15 Minuten ab.

Innerhalb dieser Zeit können Sie im Rahmen des zulässigen Leistungsumfangs ambulanter Dienste jede Leistung in Anspruch nehmen – gerade so, wie Sie Hilfe und Unterstützung benötigen. Deshalb haben wir mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe keine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Abrechnung der pflegerischen Leistungen erfolgt deshalb direkt mit dem Bewohner, der im Zuge der Kostenerstattung Leistungen in Höhe von maximal 80 Prozent der Leistungsbeträge nach § 36 SGB XI von der Pflegekasse erhält (§ 91 SGB XI).

Leistungen der Behandlungspflege werden von unserem ambulanten Pflegedienst gemäß ärztlicher Anordnung erbracht und direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Privat Versicherten werden die Kosten wie üblich direkt in Rechnung gestellt und können von diesen bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 
 

80-Prozent-Beteiligung der Pflegekassen bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Pflegegrad Pflegevergütung
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 bis zu 579,20 € / Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.090,40 € / Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.354,40 €/ Monat
Pflegegrad 5 bis zu 1.676,00 €/ Monat

Stand: 01.01.2022; Quelle: § 36  i.V.m. § 91 SGB XI