Erklärung zur Unternehmensführung der Kursana Care GmbH

Am 01.05.2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in Kraft. Es sieht die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung vor. Für die Kursana-Gruppe lag die erste Zielgröße im Sinne des Gesetzes für den Frauenanteil der Geschäftsführungen bei der Kursana Gruppe bei 0%, entsprechend dem zur Zeit der Beschlussfassung bestehenden Status Quo, für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführungen der Kursana Gruppe bei 25% (bei einem Status Quo von 30%) und für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführungen bei 50% (bei einem Status Quo von 61%).

Zum gesetzlichen Stichtag für die initialen Zielgrößen am 30. Juni 2017 betrug der Frauenanteil in den Geschäftsführungen der Kursana Gruppe 0%, auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der Kursana Care GmbH ebenfalls 0% und auf der zweiten Führungsebene der Gesellschaft 58%. Da die Gesellschaften der Kursana Gruppe ebenso wie die Zentralabteilungen der Kursana Gruppe einheitlich geführt werden erfolgt sinnvollerweise eine Gesamtbetrachtung auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Managementfunktionen. So betrug der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der Kursana Gruppe 33% und auf der zweiten Führungsebene der Kursana-Gruppe 63%.

Im Jahr 2017 wurden die 2015 festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil in den Geschäftsführungen der Kursana Gruppe, für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführungen und für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführungen in unveränderter Höhe mit Fristsetzung bis Mitte 2022 bestätigt.